Umweltnutzen nachweisbar
Die Gesuchstellerin kann aufzeigen, dass die Innovation direkt oder indirekt CO2-Emissionen einspart.
Vorhaben in der Vermarktungsphase
Der erfolgreiche Bewerber befindet sich in der Vermarktungsphase. Die Technologie ist marktreif und generiert bereits Umsätze (CHF 100'000+). Die geforderte Kreditwürdigkeit kann sich auch auf die zukünftige Ertragslage beziehen, wenn der Business Plan dies plausibel darlegt. Das Unternehmen darf jedoch nicht überschuldet oder zahlungsunfähig sein. Das Eigenkapital muss positiv sein. Rangrücktritte können eine Überschuldung nicht beheben.
Innovation als Voraussetzung
Die Innovation kann ein neuartiges Verfahren/Produkt/Software sein oder eine Weiterentwicklung von Anlage(teilen) und Verfahrens(schritten). Tätigkeiten wie Beratung, Aus- und Weiterbildung und Information sind von der Förderung durch den Technologiefonds ausgeschlossen.
Wertschöpfung in der Schweiz
Es soll ein angemessener Teil der Wertschöpfung in der Schweiz stattfinden.
Darlehensgeberinnen aus der Schweiz
Es werden Darlehen von Banken oder anderen geeigneten Darlehensgeberinnen verbürgt. Diese müssen ebenfalls einen Schweizer Sitz haben. Sowohl der Bewerber als auch die Darlehensgeberin dürfen jedoch eine Schweizer Tochtergesellschaft einer internationalen Gruppe sein.
Bürgschaft als wesentlicher Erfolgsfaktor
Die Darlehensgeberin muss bestätigen, dass sie das Darlehen ohne die Bürgschaft nicht oder nur zu einem höheren Zinssatz gewähren würde.