Zielgruppe
Förderungswürdig sind Technologien in den Bereichen Reduktion von Treibhausgasemissionen, Effiziente Nutzung elektrischer Energie, Förderung erneuerbarer Energien und Schonung natürlicher Ressourcen. Erfolgreiche Bewerber vermarkten ein innovatives Produkt oder Verfahren. Dieses hat gute Chancen, sich am Markt durchzusetzen. Zudem ist das Unternehmen kreditwürdig und hat einen Schweizer Sitz.
Vorteile
Die Darlehensbürgschaften ermöglichen innovativen Unternehmen den Zugang zu günstigem Fremdkapital, weil sie die Risiken für den Darlehensgeber massiv reduzieren. So überbrücken die Bürgschaften mögliche Lücken zwischen der Eigenkapitalfinanzierung in der Startup-Phase und den regulären Firmenkrediten für etablierte Unternehmen. Dies geschieht ohne eine Verwässerung der Besitzverhältnisse.
Konditionen
Die Bürgschaft darf höchstens CHF 3 Millionen betragen. Sie kann das verbürgte Darlehen und die Zinsen absichern. Die maximale Laufzeit der Bürgschaft ist 10 Jahre. Jedes geförderte Vorhaben muss zu mindestens 40% mit anderen Mitteln finanziert werden
Vorgehen
Interessierte Unternehmen können in einem 5-Minuten-Vorab-Check prüfen, ob sie die wichtigsten Kriterien erfüllen ("Zur Bewerbung" oben rechts). Ist dies der Fall, wird online das Bewerbungsformular ausgefüllt und eine Investorenpräsentation eingereicht. Weitere Prüfschritte folgen, wozu die Geschäftsstelle zusätzliche Unterlagen benötigt. Ein Komitee entscheidet über die Gewährung der Bürgschaften.