Mindestens 40% andere Mittel
Die Darlehensbürgschaften sind als Solidarbürgschaft ausgestaltet. Jedes geförderte Vorhaben muss zu mindestens 40% mit anderen Mitteln finanziert werden. Als andere Mittel gelten neu eingebrachtes Eigenkapital und Fremdkapital wie z.B. Aktionärsdarlehen, nicht zweckgebundene Drittmittel oder zum Bewerbungszeitpunkt vorhandene flüssige Mittel. Bereits getätigte Investitionen in Sachanlagen oder Forschung & Entwicklung werden nicht angerechnet. Die 40% anderen Mittel können ab Datum des Gesucheingangs bis zur Ausstellung der Bürgschaft angerechnet werden.
Förderungswürdige Finanzierungsarten
Als Darlehensgeberinnen kommen Schweizer Banken oder andere geeignete Schweizer Darlehensgeberinnen in Frage, z.B. Anbieter von Mezzanin-Finanzierungen, Venture Debt oder Business Angels.
Die Darlehensrückführung und Zinszahlung muss innerhalb der vereinbarten Bürgschaftslaufzeit erfolgen. In der Regel sind mindestens 20 Prozent des Darlehens innerhalb der Hälfte der Laufzeit zu tilgen.
Einmalige und wiederkehrende Gebühren
Für die Prüfung der Bewerbung fallen Gebühren an: CHF 1'000 nach erfolgreicher Vorselektion und CHF 2'000 nach Zusage für eine Bürgschaft. Ist die Bürgschaft gewährt, so bezahlt das Unternehmen jährlich eine Bürgschaftsgebühr von 0.9% der Bürgschaftssumme.
Kontrollierte Risiken
Aus Risikoüberlegungen strebt der Fonds eine breite Diversifizierung über verschiedene Branchen, Unternehmensgrössen und geographischen Regionen an. Zudem kann die Summe der Bürgschaften CHF 350 Millionen nicht überschreiten. Dieser maximale Verpflichtungsrahmen kann vom Parlament später auf CHF 500 Millionen erhöht werden.