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Bundesamt für Umwelt

Der Technologiefonds als wichtiges Instrument der Schweizer Klimapolitik

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet der Artikel 35 des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (Gesetz, SR 641.71) sowie die zugehörigen Ausführungsbestimmungen in Artikel 114 bis 118 der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 30. November 2012 in der Fassung vom 1.12.2014 (Verordnung, SR 641.711). Weitere Details sind geregelt in der Richtlinie Finanzierungs- und Verbürgungspolitik sowie in der Bürgschaftsrichtlinie.

Jahresrückblick 2023

Die Geschäftsstelle des Technologiefonds hat ihre Erkenntnisse in einem Jahresbericht 2023 zusammengefasst.

BAFU und BFE im Steuerungsausschuss

Vertreter des BAFU und BFE bilden einen strategischen Ausschuss, der die Geschäftsstelle mittels Leistungsauftrag steuert. Die Arbeiten dieses Steuerungsausschusses werden durch die Fachstelle Technologiefonds des BAFU (Sektion Klimapolitik) unterstützt.

Bürgschaftsvergabe

Im Organigramm sind die Parteien der Bürgschaftsvergabe und ihre Beziehungen zueinander grafisch dargestellt.